Wer trägt die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung?

Die Kosten der Behandlung trägt bei Vorliegen einer Verordnung durch Ihren Arzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Erwachsene Patienten tragen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10,00 € Verordnungsgebühr. Kinder sind generell von der Zuzahlung befreit. Es besteht auch bei Erwachsenen die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuzahlung befreit zu werden.

Zwischen privat versicherten Patienten und meiner Praxis wird vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichte ich mich, die therapeutische Leistung zu erbringen und der Privatpatient verpflichtet sich, mir den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen. Bitte kontaktieren Sie vor Behandlungsbeginn Ihre private Krankenversicherung und erkundigen sich über die Übernahme der Behandlungskosten.


 

 
 
 
 
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